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BGH-Urteil: Heizkosten sind nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen (02.02.2012)

Vermieter müssen genauer abrechnen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 01. Februar 2012 (Az.: V III ZR 156/11) erneut die Rechte von Mietern gestärkt. In der Begründung heißt es, dass ein Eigentümer eines Mehrfamilienhauses die Heizkosten künftig nicht mehr pauschal auf die Monatsmiete aufschlagen kann, sondern eine präzise Abrechnung pro Wohnung erfolgen muss, also nach dem tatsächlichen Verbrauch.

Üblich ist in Deutschland die Abrechnung für ein komplettes Gebäude. Die Mieter zahlen entsprechende Abschläge pro Monat mit der Miete. Dies hält der BGH für ungerecht, da für die Abschläge nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei.

Geklagt hatte eine Frau, die eine pauschale Nachzahlung verweigerte, da ihr Vermieter die Heizkosten in dem teilweise leerstehenden Haus allein auf sie umschlug. Der Vermieter hatte die Kosten nach den Vorauszahlungen berechnet, die er an den Energieversorger vorausbezahlt hatte, nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch.

 

pfeil Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Grundeigentümer Versicherung
Sonntag, 20.05.2012